Aufruf zur Reinigung von Gehwegen und Straßen
Die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe hat im Amtsblatt Nr. 27/2025 (vom 2. Juli) daran erinnert: Grundstückseigentümer sind verpflichtet, den Gehweg und die Straße vor ihrem Grundstück sauber zu halten. Dazu zählt auch das Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern sowie das Entfernen von Unkraut, Laub und Unrat.
Unser Aufruf an euch:
Kommt der Reinigungspflicht nach, damit wir ein gepflegtes Ortsbild haben und keine Stolperfallen für Fußgänger.
Bitte beachtet:
Wer nicht handelt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 500 Euro – regelmäßige Pflege ist daher im eigenen Interesse.
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Anlage: VG-Rhein-Nahe | 02. Juli 2025 | Ausgabe 27/2025
