Es gibt Zeitgenossen/innen die sich die Mühe machen, ihre Haushaltsabfälle, wie Kartoffelschalen, Gemüsereste, verdorbenes Obst auf den Friedhof zu schleppen, statt dies über die eigene Biotonne zu entsorgen. Dieser Tatbestand stellt sich als unerlaubtes Müllentsorgen dar und kann auch strafrechtlich geahndet werden. Die Entsorgung von Gartenabfällen und Biomüll ist so komfortabel geregelt, dass man sich ein solches Verhalten nicht erlauben muss und der Gemeinde eigenen Abfall unterschiebt. Werden solche Personen ermittelt oder namhaft gemacht, ist ein Anzeige zwangsläufig die Folge. Für die hiernach folgende Geldstrafe könnte man sich eine stattliche Zahl von Mülltonen-Mehrentleerungen leisten.